Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Baubranche ist eine AMS-Zertifizierung von großer Bedeutung, um Mitarbeiter effektiv zu schützen und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Beim Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) handelt es sich um ein strukturiertes System, das entwickelt wurde, um die Rahmenbedingungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in KMU sicherzustellen. Durch die Einführung eines AMS werden Gefahren am Arbeitsplatz systematisch erfasst, analysiert und durch geeignete Maßnahmen minimiert.
Eine AMS-Zertifizierung bietet Bauunternehmen und Auftraggebern zahlreiche Vorteile . Durch die Einführung eines strukturierten Arbeitsschutzmanagementsystems wird sichergestellt, dass Bauunternehmen Risiken gezielt minimieren, Prozesse effizient gestalten und hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden:
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hilft Bauunternehmen bei der Zertifizierung in Form von Beratung, Schulungen sowie durch finanzielle Förderungen.
1. Aufstellen einer Arbeitsschutzpolitik
Im ersten Schritt müssen verbindliche Leitlinien zum Arbeitsschutz festgelegt werden, welche zudem als Unternehmensziel verankert werden. Bei der Umsetzung der weiteren Arbeitsschritte des Arbeitsschutzmanagementsystems müssen sich alle Beteiligten konsequent daran halten .
2. Zielsetzung
Die Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens sollte durch konkrete, messbare Ziele ergänzt werden, um die Beteiligung und Motivation der Beschäftigten zu fördern. Die Ziele sollten gemeinsam festgelegt, regelmäßig überprüft und realistisch sein, um den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) zu unterstützen. Ein Anreizsystem kann zusätzlich motivierend wirken.
3. Definition von Verantwortlichkeiten
Verantwortlichkeiten sollten dokumentiert und Beschäftigte über ihre Pflichten informiert werden. Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung kann intern oder extern organisiert werden. Ein Organigramm hilft dabei, die Organisationsstruktur übersichtlich darzustellen.
4. Vorschriften, Regeln und Zusammenarbeit
Aktuelle Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz müssen regelmäßig ermittelt, bereitgestellt und aktualisiert werden. Führungskräfte und Beschäftigte sollten denselben Wissensstand haben, weshalb Themen zur Sicherheit und Gesundheit in Besprechungen priorisiert werden sollten. Auch der Austausch unter allen Beschäftigten ist ein relevantes Mittel für einen sauberen Informationsfluss.
5. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenumsetzung
Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch präventives Handeln zu verhindern, basierend auf gesetzlichen Vorgaben. Eine Gefährdungsbeurteilung, bei der Risiken identifiziert und Maßnahmen nach dem Prinzip TOP (technisch, organisatorisch, personenbezogen) priorisiert werden, ist erforderlich. Dies schließt die Substitution gefährlicher Stoffe nach dem STOP-Prinzip ein.
6. Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle
Trotz sorgfältigem Arbeitsschutz bleiben Restrisiken bestehen, weshalb eine Vorbereitung auf Notfälle unabdingbar ist. Geschehene Unfälle werden analysiert und Notfallpläne auf Basis theoretischer Abläufe erstellt. Maßnahmen wie Erste-Hilfe-Aushänge, geschultes Personal, Rettungsmittel und Brandschutzvorkehrungen helfen dabei. Ebenso eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern, Brandschutzhelfern sowie gegebenenfalls Brandschutzbeauftragten.
7. Material-Beschaffung
Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen ist neben Qualität und Wirtschaftlichkeit die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften essenziell. Auch hier werden Verantwortlichkeiten definiert und Kennzeichnungen zu Normen geprüft.
8. Auswahl von und Zusammenarbeit mit Nachunternehmen
Nachunternehmen sollten den gleichen sicherheitstechnischen Standard erfüllen, idealerweise durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS). Wir prüfen, dass organisatorische Mindestanforderungen wie Gefährdungsbeurteilung, Notfallregelungen und Sicherheitsorganisation auch hier eingehalten werden, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.
9. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) dient der Erhaltung der Leistungsfähigkeit und dem Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch gefährliche Tätigkeiten. Es gibt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen, die vor, während und nach der Tätigkeit durchzuführen sind.
10. Qualifizierung, Schulung und Unterweisung
Beschäftigte müssen die erforderlichen Kenntnisse für ihre Tätigkeit besitzen, entweder durch interne Unterweisungen oder externe Schulungen. Bei bendl finden regelmäßige Schulungen für Fachkräfte und Ersthelfer statt, damit die neuesten Regelungen jederzeit eingebunden werden.
11. Interne Audits zur Zielkontrolle
Durch interne Audits wird die Wirksamkeit des Arbeitsschutzmanagementsystems kontrolliert, Schwachstellen werden erkannt und Maßnahmen abgeleitet. Jährliche Zielkontrollen und Managementreviews bewerten die Wirksamkeit der Arbeitsschutzorganisation, wobei Ergebnisse dokumentiert und Maßnahmen zur Kontinuierlichen Verbesserung (KVP) abgeleitet werden.
Bereits 2022 haben wir mit der Prozessintegration einer AMS-Zertifizierung in unserem Hause begonnen. Aufgrund eines plötzlichen und längeren Ausfalls unserer internen Ansprechperson mussten wir das Projekt jedoch pausieren.
Mithilfe der Aufsichtsperson Prävention der BG BAU München wurde dieser Prozess nun erneut angestoßen. Unsere Kollegin Katrin Grau hat sich dem Thema angenommen, um die Zertifizierung 2025 zu erlangen.
Wir freuen uns, künftig als AMS-zertifiziertes Bauunternehmen Ihre Bauprojekte mit höchster Sicherheit umsetzen zu dürfen.